-------------------------------------------------------------------------------------------

Wichtige Mitteilung des Vorstandes

                                 

 

 

 

 

 

Geburtstagsecke 2022

Alles gute zum Geburtstag wünscht die

Schützengilde Wriezen

folgenden Geburtstagsschützen im Monat

 

April

      07.04.2022 Reinhard Suerland

09.04.2022  Siegmar Friedenberger

11.04.2022 Jürgen Stärke

 11.04.2022 Berd Drewianka

16.04.2022  Mario Rapp

 

 

  

       

        

              

         

              

 

        

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                           

      Jubiläumsfest in Wriezen - 20 Jahre Deichtag



Ein besonderer Willkommensgruß unseren neuen Mitgliedern der Schützengilde

Reiner Bartsch,Dominique Bartsch

Silke Rapp,Mario Rapp,Jonas Rapp

Carsten Schmeichel,Maik Röstel


Das Neue Schützenhaus liegt in idyllischer Lage am Stadtrand von Wriezen

Vereinsräume

Der Schießstand




                    Das aktuelle Schützen Wetter


Das Wichtigste zum Waffenrecht

 Auf Schießstätten darf ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden:

  • ab 12 Jahren: mit Luftdruck-, Federdruck- und
  • CO2-Waffen
  • ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6 mm Ifb für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kal. 12 oder kleiner.

Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.

Das Führen von Schusswaffen bedarf der Erlaubnis (Waffenschein § 10).

Erlaubnisfrei ist das Führen auf einer Schießstätte oder wenn die Schusswaffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen im Zusammenhang mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck befördert wird. Diese Voraussetzung ist u.a. dann erfüllt, wenn die Waffe z.B. in einem verschlossenen Waffenkoffer transportiert wird.

„Nicht schussbereit“ heißt, dass die Waffe nicht geladen sein darf; es dürfen weder Munition noch Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sein. 



Bedürfnis für Sportschützen (§ 14)

  • Mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, sowie regelmäßige Ausübung des Schießsports. Als „regelmäßig“ wird in der Praxis vieler Behörden eine in der Regel 18-malige schießsportliche Betätigung im Jahr gefordert.
  • Die Waffe muss für die Sportdisziplin nach der Sportordnung des DSB oder der Landesverbände (Liste B) zugelassen und erforderlich sein. Beide Voraussetzungen sind durch eine Bescheinigung des Verbandes glaubhaft zu machen. Innerhalb von 6 Monaten dürfen nicht mehr als 2 Schusswaffen erworben werden. Dies gilt für bis zu 3 halbautomatischen Langwaffen und bis zu 2 Kurzwaffen.
  • Weitere Waffen können erworben werden, wenn sie zur Ausübung weiterer Disziplinen benötigt werden oder zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich sind und der Verband dies bescheinigt.
    Voraussetzung für die Überschreitung dieses "Regelkontingents" ist die regelmäßige Teilnahme des Antragstellers an Schießsportwettkämpfen.
  • Eine unbefristete Erlaubnis wird erteilt zum Erwerb von Einzellader Langwaffen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition, mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), die auf die  Gelbe WBK eingetragen werden.


Das Führen von Schusswaffen bedarf der Erlaubnis (Waffenschein § 10).

Erlaubnisfrei ist das Führen auf einer Schießstätte oder wenn die Schusswaffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen im Zusammenhang mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck befördert wird. Diese Voraussetzung ist u.a. dann erfüllt, wenn die Waffe z.B. in einem verschlossenen Waffenkoffer transportiert wird.

„Nicht schussbereit“ heißt, dass die Waffe nicht geladen sein darf; es dürfen weder Munition noch Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sein. Der gemeinsame Transport von Waffen und Munition ist nicht zulässig.



Datenschutzerklärung
Kostenlose Webseite von Beepworld
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!